Was mit dem Schweizer Depot im Erbfall passiert
Wer einen Teil seines Vermögens in der Schweiz verwahren lässt, denkt dabei an Streuung und Stabilität. Eine Frage stellen sich dabei die wenigsten: Was passiert mit dem Depot, wenn ich sterbe? Die Antwort ist weniger kompliziert, als viele erwarten. Einige Punkte sollten Sie und Ihre Familie aber kennen.
Das Depot gehört zum Nachlass
Ein Schweizer Depot wird vererbt wie jedes Konto in Deutschland. Es geht auf die Erben über, nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge. Für Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gilt in aller Regel deutsches Erbrecht. Das Depot muss nicht aufgelöst werden. Die Erben können es übernehmen, auf eigene Depots übertragen oder verkaufen.
Welche Steuer anfällt
Lebte der Verstorbene in Deutschland, erhebt Deutschland die Erbschaftsteuer auf das gesamte Vermögen, auch auf das Depot in der Schweiz. Es gelten dieselben Freibeträge wie für Vermögen im Inland, etwa 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro je Kind.
Eine zusätzliche Schweizer Erbschaftssteuer fällt auf bewegliches Vermögen wie Wertpapiere bei Erblassern mit Wohnsitz in Deutschland in der Regel nicht an. Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz für Erbschaften. Es kommt also nicht zu einer doppelten Besteuerung.
Die Erben müssen selbst melden
Ein Unterschied zum deutschen Konto ist praktisch wichtig. Deutsche Banken melden Konten und Depots eines Verstorbenen von sich aus an das Finanzamt. Eine Bank in der Schweiz tut das nicht. Die Erben müssen den Erwerb deshalb selbst beim Finanzamt anzeigen, innerhalb von drei Monaten, nachdem sie von der Erbschaft erfahren haben.
Verborgen bleibt das Depot ohnehin nicht. Die Schweiz meldet Kontodaten von Kunden mit Wohnsitz in Deutschland seit Jahren im automatischen Informationsaustausch an die deutschen Behörden. Wer die Erbschaft ordnungsgemäß anzeigt, hat nichts zu befürchten.
Was die Bank von den Erben verlangt
Bevor die Bank Vermögen freigibt, müssen sich die Erben ausweisen. In der Regel reicht ein deutscher Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Je nach Bank werden beglaubigte Kopien verlangt. Bis alles geprüft ist, können einige Wochen vergehen. Während dieser Zeit kann das Depot meist nicht verändert werden.
Was Sie heute schon regeln können
Am meisten hilft eine einfache Vorkehrung: Die Familie muss vom Depot wissen. Wo liegen die Unterlagen, wer ist Ansprechpartner, wie lautet die Kundennummer? Ein Depot, von dem niemand weiß, wird oft erst spät gefunden.
Eine Vollmacht über den Tod hinaus, bei der Bank hinterlegt, erlaubt einer Vertrauensperson, auch nach dem Erbfall handlungsfähig zu bleiben, bis der Erbschein vorliegt. Ein Testament schafft Klarheit, wer was bekommt. Beides sollte zusammenpassen und regelmäßig überprüft werden.
Mehr dazu, warum ein Teil des Vermögens außerhalb der EU sinnvoll sein kann, lesen Sie im Beitrag Depot außerhalb der EU.
Ihre Vermögensstruktur gemeinsam ansehen
Wir begleiten Sie bei der Einrichtung Ihres Schweizer Depots und bei der Frage, wie es in Ihre Nachlassplanung passt. Für steuerliche und erbrechtliche Fragen im Einzelfall ziehen wir auf Wunsch Ihren Steuerberater oder Notar hinzu.
Swiss-Konto ist ein Angebot der May-Finanz — Gesellschafts- und produktunabhängige Finanzberatung. Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO.
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Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Notar.
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt.